Erfolgreich abgeschlossenes Projekt
Im Jahr 2020 standen Imkerinnen und Imker in mehreren Innerschweizer Kantonen vor einer weitreichenden regulatorischen Veränderung. Die Veterinärbehörden der Urkantone planten die Einführung einer faktischen Behandlungspflicht gegen die Varroamilbe. Vorgesehen waren mehrere obligatorische Behandlungen pro Jahr – unabhängig vom tatsächlichen Befallsgrad eines Bienenvolkes.
FreeTheBees erkannte früh die Tragweite dieses Vorhabens und setzte sich aktiv dafür ein, die wissenschaftlichen, rechtlichen und praktischen Grundlagen dieser Massnahme kritisch zu hinterfragen.
Ausgangslage
Die Varroamilbe gilt als eine der grössten Herausforderungen der modernen Imkerei. Gleichzeitig bestehen unterschiedliche fachliche Auffassungen darüber, wie langfristig widerstandsfähige Honigbienenpopulationen entstehen können.
Während die geplante Regelung auf routinemässige Behandlungen setzte, vertrat FreeTheBees die Position, dass pauschale Behandlungszwänge weder wissenschaftlich ausreichend begründet noch langfristig zielführend sind. Insbesondere würden dadurch natürliche Anpassungs- und Selektionsprozesse verhindert und alternative Ansätze der Bienenhaltung faktisch verunmöglicht.
Einsatz für Wissenschaftlichkeit und Verhältnismässigkeit
FreeTheBees analysierte die geplanten Vorgaben, führte Gespräche mit Behörden und Fachpersonen und machte die Thematik öffentlich.
Im Zentrum standen dabei grundlegende Fragen:
Die Diskussion machte deutlich, dass die Situation deutlich komplexer war als ursprünglich dargestellt.
Öffentliche Aufklärung
FreeTheBees informierte Imkerinnen und Imker sowie die interessierte Öffentlichkeit ausführlich über die geplanten Massnahmen und deren mögliche Folgen.
Die Thematik wurde in mehreren Publikationen und Bulletins aufgearbeitet und führte schweizweit zu einer intensiven Diskussion über den Umgang mit Krankheiten, Medikamenteneinsatz und die zukünftige Entwicklung der Honigbiene.
Besondere Aufmerksamkeit erhielt dabei die Frage, ob staatliche Stellen verpflichtet sein sollten, bestimmte Behandlungsmethoden vorzuschreiben oder ob unterschiedliche fachliche Ansätze weiterhin möglich bleiben sollen.
Erfolgreiche Intervention
Im Verlauf der Diskussion zeigte sich, dass die wissenschaftliche und rechtliche Grundlage für eine generelle Behandlungspflicht nicht gegeben war.
Der öffentliche und fachliche Druck führte dazu, dass die geplanten Vorgaben in ihrer vorgesehenen Form nicht umgesetzt wurden. Die Einführung eines generellen Behandlungszwangs konnte verhindert werden.
Damit blieb der notwendige Handlungsspielraum für Forschung, Innovation und alternative Ansätze der Bienenhaltung erhalten.
Bedeutung über die Innerschweiz hinaus
Der Fall hatte weit über die betroffenen Kantone hinaus Bedeutung.
Er machte deutlich, wie rasch weitreichende Eingriffe in die Bienenhaltung möglich werden können und wie wichtig eine kritische fachliche Begleitung regulatorischer Prozesse ist.
Gleichzeitig zeigte das Projekt, dass auch kleine unabhängige Organisationen in der Lage sind, politische und administrative Prozesse konstruktiv zu beeinflussen, wenn sie wissenschaftlich fundiert argumentieren und beharrlich bleiben.
Nachhaltige Wirkung
Die Ziele des Projekts wurden erreicht. Eine generelle Behandlungspflicht für Honigbienen wurde verhindert und die Diskussion über Verhältnismässigkeit, Wissenschaftlichkeit und Innovationsfreiheit in der Bienenhaltung auf eine breitere Grundlage gestellt.
Damit bleibt für die Schweiz klar:
Es gibt KEINE Behandlungspflicht – Nirgendwo
Der Fall gilt heute als wichtiges Beispiel dafür, wie unabhängige Fachorganisationen zur Qualität politischer und behördlicher Entscheidungen beitragen können.
Die Erfahrungen aus diesem Projekt fliessen bis heute in die Arbeit von FreeTheBees im Bereich Recht, Regulierung, Bienengesundheit und Biodiversität ein.
Weiterführende Informationen
Projektstatus
Status: Erfolgreich abgeschlossen
Zeitraum: 2020–2021
Schwerpunkte: Recht & Regulierung, Bienengesundheit, Varroa, Wissenschaftlichkeit, politische Interessenvertretung
Wirkung: Verhinderung einer generellen Behandlungspflicht und Erhalt der Innovations- und Forschungsfreiheit in der Bienenhaltung